Im Frühjahr benötigt unsere Tier- und Pflanzenwelt einen besonderen Schutz
Ab 1. März gilt neues Bundesnaturschutzgesetz: Rodungs- und größere Gehölzschnittmaßnahmen sind im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September nicht gestattet
Marburg-Biedenkopf (26. Februar 2010) - Auch wenn der Winter noch nicht ganz vorüber ist, aus meteorologischer Sicht beginnt dieser bereits am 1. März. Die Winterlandschaft wird sich langsam in eine bunte, lebhafte Frühlingslandschaft wandeln und zahlreiche Tiere kommen aus ihren Winterverstecken heraus. Gerade jetzt im Frühjahr benötigt unsere Tier- und Pflanzenwelt einen besonderen Schutz. Menschen sollten besonders sensibel und aufmerksam mit ihr umgehen, denn die Tierwelt macht sich jetzt auf die Suche nach einem passenden Nistplatz oder nach einer Wohnhöhle. Ob es Vogelpärchen, Amphibien, Insekten, Siebenschläfer oder Igel sind, unsere Tierwelt benötigt ein möglichst ungestörtes Zuhause.
Der Landkreis macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. März das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft tritt. Hier sind unter anderem Zeiten geregelt, in denen Rodungs- und größere Gehölzschnittmaßnahmen während der gesetzlich definierten Brut- und Setzzeit verboten sind. Neu ist jetzt, dass dieser Zeitraum schon am 1. März beginnt und bis zum 30. September andauert. In dieser Zeit dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Solche Arbeiten sollten nur im Spätherbst oder Winterhalbjahr durchgeführt werden. Hiermit leistet man einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung unserer heimischen Tierwelt. Für viele Vögel, Fledermäuse und Kleinsäuger wie Eichhörnchen, Igel, Siebenschläfer, Gartenschläfer und Haselmaus wird ein solches Verhalten sehr hilfreich sein.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis (UNB) weist darauf hin, dass bei geplanten Neupflanzungen möglichst heimische Bäume und Sträucher gewählt werden sollten, da hier heimische Tiere einen geeigneten Lebensraum finden können. Während auf Eichen z.B. bis zu 300 Insektenarten leben, sind es bei Kastanien lediglich vier. Diese Insekten (z.B. Raupen) stellen eine wichtige Nahrungsquelle für unsere Vögel dar. Bei der Pflanzung von heimischen Sträuchern wie Schlehe, Weißdorn, Wildrosenarten, Himbeeren oder Holunder können sich auch Gartenbesitzer im Sommer an Früchten erfreuen. Strukturreiche Gärten, die nicht vollständig aufgeräumt werden, stellen einen vielfältigen Lebensraum für zahlreiche Tiere dar. Daher sollten Laubreste, Reisighaufen, verblühte Blumen und holzartige Reste möglichst nicht vollständig aus dem Garten entfernt werden. Sie bieten vielen Tieren Unterschlupf, Futter und Rückzugsmöglichkeiten.
Laubsauger schaden unseren Tieren und Pflanzen und belästigen gleichzeitig den Nachbarn. Sie beeinträchtigen die Boden-Biologie stark und saugen neben den welken Blättern auch viele Kleintiere wie Spinnen und Insekten auf, töten und häckseln sie, eingesaugte Pflanzensamen werden zerstört. Die UNB empfiehlt daher die Benutzung von Rechen und Harke, die ohne schädliche Emissionen, Lärm und Beeinträchtigung der Pflanzen und Tiere auskommen. Das welke Laub sollte auf Beeten und unter Gehölz verteilt werden, wo es während der Wintermonate langsam verrotten kann. Dies dient dem Boden und den darin lebenden Kleintieren als Schutz und stellt jetzt im Frühjahr einen natürlichen Dünger dar, der in den Boden eingearbeitet werden kann. Die UNB empfiehlt möglichst selten zu mähen und Teile des Rasens als Wildblumenwiese zu entwickeln. Hier bietet sich ein Lebensraum für viele Schmetterlinge und seltene Vögel.
Auch die Städte und Gemeinden des Landkreis Marburg-Biedenkopf verzichten während der Frühlings- und der Sommerzeit auf das Ausbaggern von Gräben, da hier häufig besonders geschützte Lebensräume und Tierarten betroffen sind. Solche Maßnahmen erfolgen daher im Spätsommer und Herbst in Abstimmung mit der UNB und der Landwirtschaft. Dadurch werden wichtige Aufzucht- und Überwinterungsquartiere von Amphibien und anderen besonders geschützten Arten durch Räumarbeiten nicht beeinträchtigt.
Insbesondere jetzt werden die Autofahrerinnen und Autofahrer zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten. Im Frühjahr überqueren bei milden Temperaturen eine Vielzahl von Amphibien bestimmte Straßen in unserem Landkreis, um so von den Winterquartieren zu ihren Laichplätzen zu gelangen. Besonders betroffen sind hier etwa die Straße L 3048 zwischen Mornshausen und Gladenbach, die K 59 zwischen Roth und Niederwalgern und die K 20 zwischen Neustadt und Arnshain. Die Autorfahrerinnen und Autofahrer werden gebeten, Verständnis für Sperrungen von einzelnen Straßenabschnitten zur Zeit der Amphibienwanderung, wie z.B. der K 84 zwischen Sterzhausen und Wetter, aufzubringen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Amphibien, sondern auch der Sicherheit der Autofahrer.
Pressemitteilung: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bildunterschrift:
Um für das Tier-, Insekten- und Pflanzenleben gute Bedingungen zu schaffen, können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises etwas dazu beitragen, indem sie auf die Natur im bevorstehenden Frühling Rücksicht nehmen. Foto: Dr. Markus Morr
Gibt es denn auch Leute, die kontrollieren, dass niemand diese Schutzmaßnahmen ignoriert? Es ist auf jedenfall der richtige Weg die Leute für dieses Thema zu sensibilisieren. Mein Lob